Ausbildung zur Verhaltenstherapeutin
Bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen (s. 3.3.1) ist eine weitere Voraussetzung für die positive
Bewertung folgender verpflichtender Aufgaben:
Teilnahme an einem Gruppenseminar zur Überprüfung der sozial-kommunikativen FertigkeitenMotivationsklärung
(Gespräch der mit einer LehrtherapeutIn (s. 2)Diskussion relevanter Einstiegsliteratur mit einer anderen LehrtherapeutIn (s. 2)
Nach Erfüllung der Aufnahmekriterien sind folgende Abschnitte der Ausbildung zur VerlhaltenstherapeutIn
vorgesehen12:GrundausbildungAusbildung unter Supervision (s. 3.3.2)
Lehrveranstaltungen und Selbsterfahrungsmodule können teilweise auch im 2. Abschnitt absolviert
werden, es empfiehlt sich aber, den Großteil der Lehrveranstaltungen und der Selbsterfahrung in der
Grundausbildung zu absolvieren. Das Psychotherapiegesetz sieht folgende Module vor:
• 340 Stunden Theorie
– 60 Stunden Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung
– 150 Stunden Methodik und Technik mit Schwerpunktbildung „Kognitive Therapien“
– 50 Stunden Persönlichkeits- und Interaktionstheorien
– 40 Stunden Psychotherapeutische Literatur
Entsprechende Veranstaltungen werden regelmäßig angeboten. Aus den angebotenen Seminaren
kann frei gewählt werden. Verpflichtend sind :
– 12 Stunden Zentrale Konzepte I