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| Ausbildungsordnung |
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Verhaltenstherapieausbildung bei der ÖGVT entsprechen dem Österreichischen Psychotherapiegesetz. Sind diese gegeben, erfolgt eine fachspezifische Beurteilung:
1. Schritt: Gespräch des Kandidaten/der Kandidatin mit einem Lehrtherapeuten (Motivationsklärung)
2. Schritt: Diskussion relevanter Einstiegsliteratur mit einem anderen Lehrtherapeuten
3. Schritt: eine verpflichtende Teilnahme an einem Gruppenseminar, das der Überprüfung sozial-kommunikativer Fertigkeiten dient |
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